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Für eine richtige Verschreibung oder Anwendung von Arzneimitteln sind die abgabeberechtigten Fachpersonen, wie Ärzte und Apothekern, auf richtige und vollständige Arzneimittelinformationen angewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Stiftung Refdata, im Sinne von HMG Artikel 67, dafür verantwortlich Arzneimittelinformationen für Fachpersonen und Patienten zu publizieren. Dies geschieht gegenwärtig über die AIPS Plattform für Humanarzneimitteln und die TAIPS Plattform für Tierarzneimitteln.

Das neue Heilmittelgesetz verlangt zudem, dass Arzneimittelinformationen in Zukunft in geeigneter Form strukturiert werden müssen und dass man sich dabei an internationale Standards halten soll. Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, hat die Stiftung Refdata eine Expertengruppe bestehend aus Vertretern der Zulassungsinhaberinnen und abgabeberechtigten Fachpersonen beauftragt ein Pflichtenheft zu erstellen. Darin wird beschrieben welche Arzneimittelinformationen in welcher Form bereitgestellt werden sollen. Der Erstellung des Pflichtenhefts wird eine Ausschreibung folgen, bei der sich Dienstleister anbieten können, um im Auftrag der Stiftung, das gesetzlich geforderte elektronische Verzeichnis zu erstellen und betreiben.