GLN-Referenzierung von «Hilfspersonen» im Rahmen des elektronischen Patientedossier (EPD)
Hintergrundinformationen
Gesundheitsfachpersonen können Hilfspersonen einsetzen, um Daten und Dokumente an ihrer Stelle in das elektronische Patientendossier zu verarbeiten. Um sich eindeutig identifizieren zu können und Zugang zu einem DEP zu erhalten, müssen die Hilfspersonen zunächst eine GLN besitzen.
Die Stiftung Refdata bietet seit vielen Jahren GLN-Referenzen für Gesundheitsfachpersonen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den wichtigsten Berufsverbänden an.
«Hilfspersonen» stellen eine neue Funktion im Gesundheitsbereich dar. Für letztere führt Refdata keine Kontrolle in Bezug auf Diplome oder Ausbildung durch, sondern garantiert lediglich die Eindeutigkeit ihrer GLN in der Partner-refdatabase. Es kann sein, dass zukünftige «Hilfspersonen» aufgrund ihrer früheren Tätigkeit bereits eine GLN haben. In solchen Fällen wird während des Referenzierungsprozesses sichergestellt, dass keine neue GLN erteilt wird.
Details zu den von der Stiftung Refdata vergebenen GLNs
GLNs sind eindeutige Identifikationsnummern universeller Natur. Sie verleihen daher keine Vorrechte. Ein Qualifikations-, Berechtigungs- oder Zugriffsrecht auf der Grundlage einer GLN wirkt sich nur im Computersystem des Dritten aus, der es definiert hat.